Selbstbestimmt durchs Leben
Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht und Patientenverfügung
Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern. Eltern von Kindern mit Behinderung können ihre Kinder von diesem Tag an nicht mehr rechtlich vertreten.
Um sicherzustellen, dass über diesen Tag eine Vertretung möglich ist, muss eine Vollmacht erteilt oder die Enrichtung einer gesetztlichen Betreuung auf den Weg gebracht werden. Der Vortrag befasst sich mit der Darstellung der Alternativen und jeweiligen Verfahren.
Insbesondere wird auch auf die rechtliche Vertretung in Gesundheitsfragen, bis hin zur Beendigung von medizinischen Behandlungsmaßnahmen eingegangen.
Datum:
21.10.2026
19.00 bis 20.30 Uhr
19.00 bis 20.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Digital via Zoom
Zielgruppe:
Familienangehörige von jungen Menschen mit Behinderung, insbesondere auch mit lebensverkürzenden Erkrankung, Sozialarbeiter*innen und Fachkräfte im Gesundheitswesen, alle Interessierten
Referentinnen:
Jutta Hertneck, Rechtsanwältin für Sozialrecht und Erbrecht
Kosten:
25,– Euro,
für Mitglieder des Kinderhospiz im Allgäu e.V.: 20,–Euro
für Mitglieder des Kinderhospiz im Allgäu e.V.: 20,–Euro
Plätze frei:
Plätze frei