In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die uns interessierte Menschen immer wieder stellen.
Welche Krankheiten haben die Kinder am häufigsten?
Viele Menschen denken, dass es hauptsächlich Krebserkrankungen seien. Das stimmt allerdings nicht. Tatsächlich haben so gut wie keine Kinder im Kinderhospiz Krebserkrankungen. Bei mehr als der Hälfte sind es genetische Schädigungen, die das Leben der Kinder oft nur kurz werden lassen, beispielsweise neuromuskuläre Erkrankungen. Das sind nicht heilbare Krankheiten, die die Funktion der Muskeln beeinträchtigen. Im Verlauf der Krankheit schränkt sich die Bewegungsfähigkeit immer mehr ein. Die Lebenserwartung fällt sehr unterschiedlich aus. Manchmal sind es EINIGE / VIELE Jahre, die das Kind und damit auch die Familie mit der Erkrankung lebt. Am zweithäufigsten sind Stoffwechselerkrankungen.
Warum braucht ihr überhaupt Spenden, um das Kinderhospiz zu finanzieren? Zahlt das nicht die Krankenkasse?
Für die Kinderhospize in Deutschland gibt es leider keine kostendeckende Finanzierung. Aufgrund eines jährlich neu zu verhandelnden Vertrages mit den Kranken- und Pflegekassen gibt es einen Zuschuss für den Aufenthalt der unheilbar und lebensverkürzend erkrankten Kinder, jedoch für nur 28 Tage pro Jahr. Der Aufenthalt der anderen Familienmitglieder, der Eltern und Geschwister finanziert sich komplett aus Spendenmitteln. Die gesamte Finanzierung der Einrichtung trägt die Süddeutsche Kinderhospiz-Stiftung – zugleich Trägerin des Kinderhospizes, mit Unterstützung des Fördervereins Kinderhospiz im Allgäu e.V.. Für den laufenden Betrieb braucht das Kinderhospiz St. Nikolaus Spenden in Höhe von ca. einer Million Euro pro Jahr. Zudem wird auch der Ambulante Hospizdienst für Kinder und Jugendliche im Allgäu aus Spenden finanziert.
Wie kann ich das Kinderhospiz auch nach meinem Tod unterstützen?
Es fällt uns allen schwer, uns mit unserer eigenen Endlichkeit zu beschäftigen. Umso wertvoller, wenn wir schon heute das Gefühl bekommen können, auch über unseren Tod hinaus etwas Sinnvolles zu gestalten. Mit einem Vermächtnis oder Erbschaft zugunsten der Süddeutschen Kinderhospiz-Stiftung helfen Sie den lebensbegrenzt erkrankten Kindern und ihren Familien. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Das Erbe dient zu hundert Prozent der guten Sache. Jeder Erbfall ist anders. Daher empfehlen wir bei der Errichtung eines Testaments oder Vermächtnisses die juristische Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt. Wenn Sie Interesse an dieser Form einer Unterstützung unserer Süddeutschen Kinderhospiz-Stiftung haben, ehrt und freut uns das sehr.
Weitere Fragen hatten wir bereits im Newsletter 05/2024 beantwortet.